Registrierung
[Platzhalter: Registrierung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG bei der zuständigen Stelle – Registriernummer und zuständige Stelle werden vor dem produktiven Einsatz eingetragen.]
1. Gegenstand
Reiseheld24 prüft den geschilderten Sachverhalt, macht den sich daraus ergebenden Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter außergerichtlich geltend und überwacht den Zahlungseingang.
2. Vergütung
Reiseheld24 erhält eine Vergütung nur im Erfolgsfall. Sie beträgt einen im Bestellvorgang genannten Prozentsatz des tatsächlich durchgesetzten und beim Kunden eingegangenen Betrags (Erfolgshonorar). Bleibt die Geltendmachung erfolglos, entstehen dem Kunden keine Kosten.
3. Umfang des Auftrags
Der Auftrag umfasst die außergerichtliche Geltendmachung. Über die Einleitung weiterer Schritte – insbesondere eine gerichtliche Durchsetzung oder die Abgabe an eine Rechtsanwaltskanzlei – entscheidet der Kunde gesondert.
4. Widerruf
[Platzhalter: Widerrufsbelehrung nach den für Inkassodienstleistungen geltenden Vorschriften wird vor dem produktiven Einsatz ergänzt.]
Dieser Text ist ein rechtlich ungeprüfter Entwurf.
Registrierung, Widerrufsbelehrung und der genaue Wortlaut werden vor dem produktiven Einsatz von einem Juristen geprüft.