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Pauschalreiserecht für Reisende · Prüfung durch qualifizierte Jurist:innen Kundenbereich
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Reiseheld24 ist als Inkassodienstleister im Sinne des § 2 Absatz 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Pauschalreiserecht tätig. Reiseheld24 erbringt keine anwaltliche Tätigkeit und keine Rechtsberatung im Übrigen.

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Dieser Text ist ein rechtlich ungeprüfter Entwurf.

Registrierung, Widerrufsbelehrung und der genaue Wortlaut werden vor dem produktiven Einsatz von einem Juristen geprüft.