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Pauschalreiserecht für Reisende · Prüfung durch qualifizierte Jurist:innen Kundenbereich
Reisemangel? Wir holen Ihr Geld zurück

Ihr Urlaub war nicht der, den Sie gebucht haben?

Erzählen Sie uns, was passiert ist. Wir prüfen kostenlos, was Ihnen zusteht — und fordern es beim Veranstalter ein. Ohne Erfolg keine Kosten.

✓Kostenlose Prüfung durch qualifizierte Jurist:innen
✓20 % Erfolgsprovision — nur wenn Geld fließt
✓Auch nach der Reise möglich — die Frist beträgt in der Regel zwei Jahre (§ 651j BGB)
Sie sind gerade noch vor Ort? Soforthilfe öffnen →

Fall in zwei Minuten schildern

Drei Angaben genügen für den Start. Alles Weitere fragen wir später.

✓ Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entsteht ein Vertrag.
2′
In zwei Minuten startenmit wenigen Angaben
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Unterlagen hochladendie Sie bereits haben
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Juristisch geprüftvon qualifizierten Jurist:innen
20%
Nur bei Erfolg20 % der durchgesetzten Summe
Das kennen wir

Womit Reisende zu uns kommen

Wenn Sie sich in einem Punkt wiedererkennen, lohnt sich die Prüfung. Sie kostet nichts und dauert für Sie zwei Minuten.

Ein anderes Hotel als gebucht

Umquartierung, andere Kategorie, andere Lage — oft erst am Flughafen oder bei der Ankunft erfahren.

Wie hoch eine Minderung ausfällt, hängt von Dauer, Intensität und Vertrag ab. Feste Prozenttabellen gibt es im deutschen Recht nicht.

Baulärm, Lärm, Gerüche

Eine Baustelle neben der Anlage, Musik bis in die Nacht oder eine Geruchsbelästigung, von der in der Reisebeschreibung nichts stand.

Entscheidend ist unter anderem, ob der Veranstalter die Beeinträchtigung kannte und ob Sie sie vor Ort angezeigt haben.

Pool, Strand oder Restaurant zu

Zugesagte Einrichtungen sind geschlossen, eingeschränkt nutzbar oder standen nie zur Verfügung.

Maßgeblich ist, was vertraglich zugesagt war — nicht, was auf der Website des Hotels stand.
In drei Schritten

Sie erzählen. Wir prüfen. Wir fordern.

Sie schreiben keinen juristischen Schriftsatz. Sie schildern den Reiseverlauf, laden Unterlagen hoch und erhalten eine rechtliche Einordnung.

1

Erzählen, was passiert ist

In vier kurzen Schritten: Reise, Mangel, Unterlagen, Kontakt. In Ihren eigenen Worten — juristische Begriffe brauchen Sie nicht.

2

Ein Mensch liest Ihren Fall

Software ordnet die Unterlagen und bereitet die Angaben auf. Was Ihr Fall wert ist, entscheidet eine qualifizierte Person — und verantwortet es auch.

3

Wir fordern Ihr Geld ein

Sie sehen die Forderung, bevor sie hinausgeht, und geben sie frei. Erst danach schreiben wir den Veranstalter an.

Ein Rechenbeispiel

Was aus einer Reise zurückkommen kann

Ein erfundener, aber typischer Ablauf. Er zeigt das Rechenprinzip — keine Zusage für Ihren Fall.

Reisepreis für zwei Personen, 14 Tage2.400,00 €
Sieben Tage Baulärm ab 7 Uhr, vor Ort angezeigtangenommene Minderung
Anteil der beeinträchtigten Reisezeit50 %
Denkbare Forderung gegenüber dem Veranstalter360,00 €

Die Quote ist hier angenommen, nicht berechnet. Eine feste Minderungstabelle gibt es im deutschen Reiserecht nicht: Maßgeblich sind Art und Dauer des Mangels, die Erheblichkeit, die Mängelanzeige und die Reaktion des Veranstalters. Genau das prüfen wir im Einzelfall.

Wofür wir einstehen

Fünf Zusagen, die für jeden Fall gelten

Sie geben uns Unterlagen aus einer Zeit, in der etwas schiefgelaufen ist. Das ist Vertrauenssache. Diese fünf Punkte gelten deshalb ohne Ausnahme.

  • 01
    Kein KostenrisikoDie Prüfung ist kostenlos. Kommt kein Geld, zahlen Sie nichts.
  • 02
    Nichts geht ohne Ihre Freigabe hinausSie sehen jede Forderung, bevor sie den Veranstalter erreicht.
  • 03
    Ein Mensch entscheidetSoftware bereitet vor. Die rechtliche Einordnung trifft eine qualifizierte Person.
  • 04
    Ihre Unterlagen bleiben in DeutschlandGespeichert und verarbeitet auf Servern in Deutschland.
  • 05
    Sie können jederzeit zurücktretenFall zurückziehen und Löschung Ihrer Daten verlangen — ohne Begründung.
Die Menschen dahinter

Ihr Fall wird gelesen, nicht berechnet.

Wir sind ein Team aus Jurist:innen und Fallbearbeitung mit Sitz in Deutschland. Software hilft uns, Unterlagen zu ordnen und keine Frist zu verpassen. Was Ihr Fall wert ist, entscheidet ein Mensch — und verantwortet es auch.

0 €Kosten ohne Erfolg
20 %Erfolgsprovision, sonst nichts
Mehr über Reiseheld24 →
Juristische PrüfungQualifizierte Jurist:innen ordnen Ihren Sachverhalt rechtlich ein und entscheiden über Anspruchsgrundlage und Höhe.
FallbearbeitungSichtet Unterlagen, fragt Fehlendes nach und behält Fristen und den Schriftwechsel mit dem Veranstalter im Blick.
KundenkontaktIhre Ansprechperson für Rückfragen — vom ersten Formular bis zur Auszahlung.
Was es kostet

20 % — und nur, wenn Geld kommt.

Die Prüfung ist kostenlos. Setzen wir Geld für Sie durch, behalten wir 20 % der tatsächlich gezahlten Summe.

Kommt keine Zahlung, entstehen Ihnen keine Kosten. Vergütung und Vertragsbedingungen sehen Sie vollständig, bevor Sie uns beauftragen.

Vergütungsvereinbarung im Wortlaut →
Erfolgsprovision nur bei Zahlung
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Beispiel: 240 € durchgesetzt192 € für Sie, 48 € Erfolgsprovision

Beispielrechnung. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Aus dem Magazin

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Alle Beiträge →
Bundesgerichtshof

Hotelwechsel ohne Zustimmung

Wann eine Umquartierung ein Reisemangel ist und welche Rolle die zugesagte Hotelkategorie spielt.

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Bundesgerichtshof

Mängel im Hotelzimmer

Welche Abweichungen vom Vertrag erheblich sind — und welche als Unannehmlichkeit gelten.

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Bundesgerichtshof

Lärm und Bauarbeiten

Was gilt, wenn neben der Anlage gebaut wird und der Veranstalter davon wusste.

Entscheidung lesen →
Häufige Fragen

Das fragen Reisende am häufigsten

Was kostet Reiseheld24?

Die Prüfung ist kostenlos. Setzen wir eine Zahlung durch, behalten wir 20 % der tatsächlich gezahlten Summe. Kommt kein Geld, zahlen Sie nichts.

Muss ich meinen Fall juristisch formulieren?

Nein. Schildern Sie den Reiseverlauf in Ihren eigenen Worten. Die rechtliche Einordnung übernehmen wir.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind Buchungsbestätigung, Rechnung, Reisebeschreibung sowie Fotos und Nachrichten zum Mangel. Fehlt etwas, fragen wir nach.

Wer prüft meinen Fall?

Qualifizierte Jurist:innen. Software bereitet die Unterlagen auf; die rechtliche Entscheidung trifft ein Mensch.

Kann ich nach der Reise noch einen Anspruch geltend machen?

In der Regel ja. Ansprüche aus Reisemängeln verjähren nach § 651j BGB grundsätzlich in zwei Jahren; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Werden meine Dokumente von einer KI gelesen?

Software liest Unterlagen aus und bereitet Angaben auf. Sie trifft keine rechtliche Entscheidung und gibt nichts frei — das tun ausschließlich Menschen.

Ihre Frage steht nicht dabei?

Auf der Fragenseite finden Sie weitere Antworten — unter anderem zu mehreren Mängeln in einem Fall, zum Ablauf nach der Prüfung und dazu, was passiert, wenn der Veranstalter nicht zahlt.

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Hotelmangel, Baustelle oder fehlende Leistung — jetzt gerade?

Wer noch vor Ort ist, kann den Anspruch sichern: Mangel anzeigen, Abhilfe verlangen, Belege sammeln. Die Notfallhilfe erklärt Schritt für Schritt, worauf es ankommt.

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Erzählen Sie uns Ihre Reise. Den Rest übernehmen wir.

Zwei Minuten für die ersten Angaben. Unterlagen können Sie später jederzeit nachreichen.

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