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Pauschalreiserecht für Reisende · Prüfung durch qualifizierte Jurist:innen Kundenbereich
Erste Hilfe im Urlaub

Etwas läuft gerade schief?
Das können Sie jetzt tun.

Bei einem Reisemangel zählt oft, was Sie während der Reise tun und dokumentieren. Die wichtigsten Schritte finden Sie hier – besonders die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter.

Das Wichtigste zuerst: Mangel anzeigen.

Nach § 651o BGB müssen Reisende einen Reisemangel grundsätzlich unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter anzeigen. Nur so kann der Veranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe erhalten. Wenn die Anzeige schuldhaft unterbleibt und deshalb keine Abhilfe möglich war, können Minderungs- und Schadensersatzansprüche eingeschränkt sein.

1

Problem konkret beschreiben

Schreiben Sie nicht nur „das Hotel ist schlecht“. Beschreiben Sie, was fehlt oder anders ist:

  • Welches Zimmer / welche Leistung?
  • Was war zugesagt?
  • Seit wann besteht das Problem?
  • Wie stark beeinträchtigt es die Reise?
2

Veranstalter informieren

Melden Sie den Mangel möglichst sofort. Nutzen Sie die vom Veranstalter genannte Kontaktstelle oder Reiseleitung und bewahren Sie Ihre Nachricht auf.

  • Datum und Uhrzeit notieren
  • Ansprechpartner festhalten
  • Antwort und Abhilfeangebot sichern
3

Beweise sichern

Fotos und kurze Videos können später helfen. Speichern Sie außerdem Buchungsbestätigung, Reisebeschreibung und den Schriftverkehr.

  • Fotos / Videos
  • E-Mails / Chat
  • Rechnungen / Zusatzkosten
Formulierungshilfe

Das können Sie dem Reiseveranstalter schreiben.

Passen Sie den Text an Ihren konkreten Fall an. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Betreff: Mängelanzeige – meine Pauschalreise vom [Datum] Hiermit zeige ich einen Mangel meiner Pauschalreise an. Gebucht war [Leistung / Zimmer / Hotel / Ausflug]. Tatsächlich ist Folgendes passiert: [kurze, konkrete Beschreibung]. Der Mangel besteht seit [Datum/Uhrzeit]. Ich bitte um Abhilfe und um Mitteilung, welche Lösung Sie anbieten. Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner Mängelanzeige.

Keine Abhilfe?

Dokumentieren Sie, was Sie angezeigt haben und wie der Veranstalter reagiert hat. Eine Mängelanzeige bedeutet nicht automatisch, dass jede angebotene Ersatzleistung akzeptiert werden muss; ob eine Abhilfe ausreichend war, hängt vom konkreten Fall ab.

Reise fast vorbei?

Auch dann sollten Sie den Mangel noch anzeigen und Beweise sichern. Für die spätere Prüfung sind insbesondere Reisevertrag, Zeitraum, konkrete Abweichung und die Reaktion des Veranstalters wichtig.

Nach dem Urlaub

Sie sind wieder zu Hause und wollen den Fall prüfen?

Laden Sie Buchungsbestätigung und Unterlagen hoch. Wir prüfen den Sachverhalt anschließend juristisch.

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