Problem konkret beschreiben
Schreiben Sie nicht nur „das Hotel ist schlecht“. Beschreiben Sie, was fehlt oder anders ist:
- Welches Zimmer / welche Leistung?
- Was war zugesagt?
- Seit wann besteht das Problem?
- Wie stark beeinträchtigt es die Reise?
Bei einem Reisemangel zählt oft, was Sie während der Reise tun und dokumentieren. Die wichtigsten Schritte finden Sie hier – besonders die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter.
Nach § 651o BGB müssen Reisende einen Reisemangel grundsätzlich unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter anzeigen. Nur so kann der Veranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe erhalten. Wenn die Anzeige schuldhaft unterbleibt und deshalb keine Abhilfe möglich war, können Minderungs- und Schadensersatzansprüche eingeschränkt sein.
Schreiben Sie nicht nur „das Hotel ist schlecht“. Beschreiben Sie, was fehlt oder anders ist:
Melden Sie den Mangel möglichst sofort. Nutzen Sie die vom Veranstalter genannte Kontaktstelle oder Reiseleitung und bewahren Sie Ihre Nachricht auf.
Fotos und kurze Videos können später helfen. Speichern Sie außerdem Buchungsbestätigung, Reisebeschreibung und den Schriftverkehr.
Passen Sie den Text an Ihren konkreten Fall an. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Dokumentieren Sie, was Sie angezeigt haben und wie der Veranstalter reagiert hat. Eine Mängelanzeige bedeutet nicht automatisch, dass jede angebotene Ersatzleistung akzeptiert werden muss; ob eine Abhilfe ausreichend war, hängt vom konkreten Fall ab.
Auch dann sollten Sie den Mangel noch anzeigen und Beweise sichern. Für die spätere Prüfung sind insbesondere Reisevertrag, Zeitraum, konkrete Abweichung und die Reaktion des Veranstalters wichtig.
Laden Sie Buchungsbestätigung und Unterlagen hoch. Wir prüfen den Sachverhalt anschließend juristisch.